Impressum und Offenlegung

nach §25 Mediengesetz




LeBe_Photographie

GZO-Gewerbegebiet 16 7011 Siegendorf, Austria

Bernhard Lehninger

UID-Nummer:

ATU65823068

Bankverbindung:

Bawag

IBAN: AT071400038010009534

BIC: BAWAATWW

Konzeption und Design:

LeBe_Multimedia


Mitglied der Wirtschaftskammer Burgenland

Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at


Hinweise und Haftungsausschluss

Im Hinblick auf die technischen Eigenschaften des Internet kann keine Gewähr für die Authentizität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Internet zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Es wird auch keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder den Betrieb der gegenständlichen Homepage und ihrer Inhalte übernommen.

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Soweit im Content personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


 

Firma Bernhard Lehninger, Wulkagasse 49, 7023 Zemendorf „www.lebe-photo.at“

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1.1 Die nachfolgenden AGB beziehen sich sowohl auf Vertragsabschlüsse mit Verbraucher/innen als auch auf Unternehmer/innen im Sinne des § 1 KSchG.
1.2. Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Sämtliche Angebote von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at sind unverbindlich.



II. Urheberrechtliche Bestimmungen:
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte (§§1ff, §10, 73ff UrhG) stehen Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at als Urheber und Lichtbildhersteller zu. Etwaige Werknutzungsbewilligungen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der/die Vertragspartner/in erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Werknutzungsbewilligung ausschließlich für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Jedenfalls erwirbt der/die Vertragspartner/in nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Werknutzungsbewilligung als nicht erteilt und alle Verwertungsrechte (§§14 – 18a UrhG) verbleiben ausschließlich bei Bernhard Lehninger / Lebe-photo.at.
2.2 Der/die Vertragspartner/in ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinne des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von Bernhard Lehninger / Lebe-photo.at. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach ausdrücklicher Vereinbarung, und erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (siehe Punkt 2.2) erfolgt; es sei denn es wird anderes ausdrücklich vereinbart.
2.5. Im Falle einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostenspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at die Webadresse mitzuteilen.



III. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung:
3.1.1 Analoge Fotografie: Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial steht Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at zu. Dieser überlässt dem/der Vertragspartner/in gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Bernhard Lehninger / Lebe-photo.at.
3.1.2 Digitale Fotografie: Das Eigentum an den Bilddateien steht Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.3 Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem/der Vertragspartner/in keinerlei Ansprüche zu.



IV. Kennzeichnung:
4.1 Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der/die Vertragspartner/in ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte. Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
4.2 Der/die Vertragspartner/in ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.



V. Nebenpflichten:
5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der/die Vertragspartner/in zu sorgen. Er hält Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich Ansprüche aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich Verwendungsansprüche gem § 1041 ABGB.
5.2 Sollte Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at von dem/der Vertragspartner/in mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der/die Auftraggeber/in, dass er/sie hierzu berechtigt ist und stellt Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

VI. Verlust und Beschädigung:
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von in Ausführung des Auftrags hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem/der Auftraggeber/in nicht zu; Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind von dem/der Vertragspartner/in zu versichern.



VII. Vorzeitige Auflösung
Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des/der Vertragspartners/in ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der/die Auftraggeber/in seine Zahlungen einstellt; bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des/der Vertragspartners/in bestehen und diese/r nach Aufforderung von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet; bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche von dem/der Vertragspartner/in zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird; bzw. der/die Vertragspartner/in trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

VIII. Leistung und Gewährleistung
8.1 Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der/die Vertragspartner/in keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel im gewährleistungsrechtlichen Sinn dar.
8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des/der Vertragspartners/in zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Der/die Vertragspartner/in tragt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, etc.
8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des/der Vertragspartners/in.
8.5 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.
8.6 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.



IX. Werklohn / Honorar
9.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
9.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen, sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
9.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten von dem/der Vertragspartner/in gewünschte Änderungen gehen zu dessen/deren Lasten.
9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
9.6 Nimmt der/die Vertragspartner/in von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. D.h. Ist in Angeboten, Vereinbarungen, Verträgen etc. ein Preis (Pauschale, Entgelt etc.) angegeben, versteht sich der Preis als „netto“ und wird zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at stehen, gerichtlich festgestellt oder von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at anerkannt wurden.



X. Lizenzhonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at im Fall der Erteilung einer Werknutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder subsidiär in angemessener Höhe gesondert zu.



XI. Zahlung
11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den/die Vertragspartner/in bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at vom Zahlungseingang als erfolgt.
11.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
11.3 Bei Zahlungsverzug des/der Vertragspartners/in ist Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
11.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.



XII. Datenschutz:
Der/die Vertragspartner/in nimmt, sofern diesem/dieser nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis und bestätigt, dass Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat.
Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des/der Vertragspartners/in wie folgt:
12.1Zweck der Datenverarbeitung: Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und/ oder der von dem/der Vertragspartner/in angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken von Bernhard Lehninger / Lebe-photo.at, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigenen Werbezwecke von Bernhard Lehninger / Lebe-photo.at.
12.2 Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.
12.3 Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners: Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des/der Vertragspartners/in, wenn diese Inhalt des Vertrages sind, auf Anfrage des/der Vertragspartners/in namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.
12.4 Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten des/der Vertragspartners/in werden von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at nur solange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des/der Vertragspartners/in werden so lange gespeichert, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.
12.5 Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
Nach geltendem Recht ist der/die Vertragspartner/in unter anderem berechtigt zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten; Die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner/ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen; Von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken; Unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen; Datenübertragbarkeit zu verlangen; Die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen; und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.
Kontaktdaten des Verantwortlichen: Sollte der/die Vertragspartner/in zur Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich diese/r an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten Fotografen wenden.



XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken von Bernhard Lehninger / Lebe-photo.at
Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihm hergestellten Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der/die Vertragspartner/in erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
Der/die Vertragspartner/in erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at verarbeitet werden.



XIV. Schlussbestimmungen
14.1 Verbrauchergeschäfte: Für alle gegen eine/n Vertragspartner/in von Bernhard Lehninger / Lebe-photo.at, der/die im Inland seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der/die Verbraucher/in seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Unternehmergeschäfte: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von Bernhard Lehninger / Lebe-photo.at. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden.
14.2 Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner/innen oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der/die Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
14.3 Österreichisches materielles Recht kommt zur Anwendung Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
14.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Bernhard Lehninger / LeBe-photo.at auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).